Gutachten im Kasko-Schadensfall
Was gut zu wissen ist
Es hat gekracht. Eine einzige Unachtsamkeit hat Ihnen sozusagen ins Lenkrad gegriffen, und Sie gelten als Unfallverursacher.
Für diesen Fall haben Sie hoffentlich Ihre Kasko-Versicherung. Zumindest übernimmt diese den Schaden an IHREM Auto. Doch zuvor zieht die Versicherung noch die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ab.
Was Ihre Kaskoversicherung normalerweise NICHT übernimmt: Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung und etwaige Aufwendungen für den Anwalt.
Achten Sie im Falle eines Kaskoschadens auch auf die vertraglichen Vereinbarungen zum Thema „Werkstattbindung“ . Unangenehme Überraschungen lassen sich damit vermeiden.
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