Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung
Wer den Schaden hat, muss für den Ausfall nicht sorgen.
Geschieht ein Unfall oder wird einem Fahrzeug anderweitig Schaden zugefügt, kann es für bestimmte Zeit nicht mehr genutzt werden. Unterstützung für den Fahrzeughalter kommt von der Nutzungsausfallentschädigung.
Zur Bestimmung des Schadensersatzes greift der Sachverständige auf eine spezielle und ihm vertraute Tabelle zurück. Darin sind sämtliche bekannte Fahrzeuge erfasst. Die Tabelle stammt von den Autoren Sanden/Danner/Küppersbusch.
Gezahlt wird die Entschädigung sowohl für die nachgewiesene als auch für die wahrscheinlich anzunehmende Dauer der Reparatur (nach Vorlage einer Reparaturbestätigung) bzw. Wiederbeschaffung des beschädigten Fahrzeugs.
Haben Sie Fragen zum Thema?
Möchten Sie mit uns Kontakt aufnehmen?
Sie können uns anrufen (07141-925975 oder 01520-3333938), eine Email schreiben oder das Kontaktformular benutzen: