BAFA-Förderung von gebrauchten E-Fahrzeugen
Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen vom 25.06.2020 (Umweltbonus) gilt auch beim Kauf von gebrauchten Fahrzeugen! Die von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) benötigten Unterlagen zum Erhalt des Umweltbonus wie das DAT-Gutachten sowie die Bestätigung des ursprünglichen Listenpreises, des Fahrzeugalters und der Laufleistung können von uns als DAT Expert plus- Partner erstellt werden!
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