Ermittlung der Schadenshöhe
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Sie und wir wissen, dass Versicherungen im Schadensfall versuchen, die geringsten Kosten übernehmen zu müssen. Dies ist ebenso normal wie verständlich.
Doch manchmal greifen die Versicherungen in die Trickkiste. Und dafür braucht man kein Verständnis aufbringen.Ein Beispiel unter vielen, wie die Versicherungen im Jahr ca. zwei Milliarden Euro sparen:
Mit einer Kfz-Versicherung haben Sie das gute Recht, die Höhe der anfallenden Reparaturkosten in einer Markenwerkstatt veranschlagen zu lassen. Davon möchten die Versicherungen am liebsten nichts wissen und leiten Unfallgeschädigte in freie Werkstätten. Dort gelten in der Regel niedrigere Stundensätze. Und dies wiederum führt zu geringeren Schadenshöhen für die Versicherungen.
Bemerkenswert ist auch Folgendes: Wenn Anspruchsteller den Schaden nicht reparieren wollen, sich also den Schaden ausbezahlen lassen wollen, kürzen Versicherungen die Stundensätze.
Sollte eine solche Situation den Einsatz eines Rechtsanwaltes erfordern, müssen seine Kosten von der Versicherung der Gegenseite übernommen werden.
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