Wer haftet bei einem Unfall?
von Volker Sigmann
Als Besitzer eines Kraftfahrzeuges wissen Sie: ohne Haftpflichtversicherung gibt es keine Zulassung für Ihr Kraftfahrzeug. Das ist zumindest in Deutschland gesetzlich so geregelt und verhindert, dass Unfallverursacher nicht auch noch in den finanziellen Ruin getrieben werden.
Wenn ein Unfallschaden nicht abwendbar war, tritt in aller Regel die Haftpflichtversicherung ein und übernimmt die Kosten. Wenn Ihnen ein anderes Auto an den sprichwörtlichen Karren fährt, muss dessen Versicherung den Schaden übernehmen.
Ist die Haftungsfrage klar, gibt es vollen Schadenersatz. Bei Bagatellschäden unter 750,- Euro genügt der Versicherung ein Kostenvoranschlag mit Lichtbilder. Bei höheren Schäden und Totalschaden muss ein Gutachter eingeschaltet werden. Dieser ermittelt die Instandsetzungskosten, ggf. die Nutzungsausfallentschädigung als auch eine etwaige Wertminderung.
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