Wann brauche ich bei einem Autoschaden einen Sachverständigen?
von Volker Sigmann
Ist die Haftungsfrage klar, gibt es vollen Schadenersatz. Bei Bagatellschäden unter 750,- Euro genügt der Versicherung ein Kostenvoranschlag mit Lichtbilder. Bei höheren Schäden und Totalschaden muss ein Gutachter eingeschaltet werden.
Dieser ermittelt die Instandsetzungskosten, ggf. die Nutzungsausfallentschädigung sowie die Wertminderung.
Den Sachverständigen dürfen Sie selbst aussuchen.
Nur bei Kasko-Schäden sind Sie verpflichtet, den Gutachter Ihrer Kfz-Versicherung zu nehmen.
Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung (z. B. von der gegnerischer Haftpflichtversicherung) abgenommen werden soll. Vor allem bei Angeboten der gegnerischen Haftpflichtversicherung besteht das Risiko, dass die unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) umgangen werden und Sie nicht vollen Schadenersatz erhalten. Lesen Sie alle Formulare genau durch und unterschreiben Sie insbesondere bei Unklarheiten nicht voreilig.
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