Umgang mit der Versicherung
von Volker Sigmann
Falls Sie Ihr Auto in der Werkstatt reparieren lassen, verlangen Sie eine Kostenübernahme-Bestätigung durch Ihren Versicherer. Fragen Sie einfach in der Werkstatt oder bei Ihrer Versicherung danach.
Wenn Sie auf Gutachten-Basis abrechnen, steht Ihnen der vom Gutachter ermittelte Minderwert ebenfalls zu. Auch bei einer voraussichtlichen Schuldzuteilung haben Sie Anspruch auf einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen Ihrer Wahl.
Verlangen Sie bei Verzögerungen, zum Beispiel durch polizeiliche Ermittlungen, eine Vorauszahlung. Diese wird oft gewährt und schont Ihre finanziellen Mittel.
Lassen Sie sich nicht auf die sogenannte "rundum- sorglos- Schadenabwicklung" der Versicherung des Unfallverursachers ein.
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